
Das Gewicht mußbei sogenannten "vorverpackten" Lebensmitteln angegeben sein. Bei flüssigen
Lebensmitteln findet die Angabe in Litern, Zentilitern oder Millilitern
statt, bei festen Lebensmitteln in Form von Kilogramm oder Gramm.
Bei bestimmten Lebensmittel, bei denen sich durch Kochen eine Gewichtsveränderung (z.B. des Fleischgewichts)
ergibt, muß darauf hingewiesen werden. Dies findet z.B. in der Form
des Hinweises: "Gewichtsverlust durch Erhitzen" statt.
Lebensmittel die Knochen enthalten, müssen mit dem Vermerk "mit Knochen" gekennzeichnet
sein, sofern aus der Verkehrsbezeichnung nicht ersichtlich ist, daß
das Lebensmittel Knochen enthält.
Eine Angabe in Gramm über den genauen Knochen Gehalt kann natürlich nicht gemacht
werden.