
Bei Lebensmitteln, die in einer Aufgußflüssigkeit verkauft werden (z.B. Mozzarella),
muß das Abtropfgewicht des Lebensmittels angegeben sein.
Lebensmittel, die normalerweise in Stück verkauft werden, müssen nicht mit einem
genauen Gewicht versehen werden.
Wiegen Lebensmittel unter 5 g oder liegt die Flüssigkeitsmenge unter 5 ml, muß die
Füllmenge nicht angegeben sein. Dies gilt jedoch nicht für Gewürze.