Die Zutatenliste

Bei bestimmten Zutaten muß die Nennung des Namens der Klasse, gefolgt vom spezifischen Namen oder der E-Nummer erfolgen. Im obigen Beispiel einer Tütensuppe ist dies beim Geschmacksverstärker (E 311= Octylgallat, E320= Butylhydroxyanisol [ruft z.T Allergien hervor. Der Stoff reicher sich im menschlichen Fettgewebe an]) und dem Antioxidationsmittel (E621= Natriumglutamat, E627= Natriumguanylat, E631= Natriuminosinat[Geschmacksverstärker können bei empfindlichen Menschen zum "China-Restaurant-Syndrom", also Kopfschmerz, Steifheit im Nacken  führen. Geschmacksverstärker gehört nicht in die gute Küche!]) der Fall.
Das EG-Recht sieht für die folgenden Klassen eine solche Regelung vor:

Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Antioxidationsmittel, Emulgatoren, Verdickungsmittel, Geliermittel, Stabilisatoren, Geschmacksverstärker, Säuerungsmittel Säureregulatoren, Trennmittel, Süßstoff, Backtriebmittel, Schaumverhüter, Überzugsmittel, Schmelzsalz, Mehlbehandlungsmittel, Festigungsmittel, Feuchthaltemittel, Füllstoff und Treibgas.

Eine weitere Besonderheit ist die "modifizierte Stärke".  Diese Zutat muß dann um die Angabe der Herkunft erweitert werden, wenn die Pflanze das Klebereiweiß "Gluten" enthalten könnte. Dies ist nötig, da Menschen, die an der Krankheit "Zöliakie" oder "Glutensensitive Enteropathie" erkrankt sind, Gluten unbedingt meiden müssen.

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