
Der Abdruck der Zutatenliste auf Fertigpackungen, die mehr als eine Zutat enthalten, ist zwingend vorgeschrieben.
Natürlich gibt es auch hier einige Ausnahmen.
Für den Verbarucher vielleicht wichtig ist, daß die Nennung der Zutaten in absteigender
Reihenfolge erfolgt. D.h., daß das Lebensmittel, daß in der größten Menge im Gesamtlebensmittel enthalten ist,
an erster Stelle steht. Im Falle des Salatsoßenpulvers ist es der Milchzucker (Dies entspricht wahrscheinlich nicht unbedingt der Verbrauchererwartung...).
Bei bestimmten Zutaten reicht die Nennung der sogenannten "Klasse" meist aus. In dem Beispiel oben ist dies z.B. bei den gehärtetem Öl der Fall.