Die Nährstoffzusammensetzung
In bestimmten Fällen
ist die Angabe des Brennwertes allerdings zwingend vorgeschrieben.
Lebensmittel die
einen bestimmten diätetischen Zweck haben, also z.B. Diät-Lebensmittel
die zur Gewichtsreduktion gedacht sind, unterliegen der Diätverordnung,
die u.a. die Angabe des Brennwertes vorsieht. Die
Angabe kann in Form von kcal (Kilokalorien) oder kj (Kilojoule) erfolgen.
Kj ist eigentlich die rechtlich gültige Einheit, hat sich aber immer
noch nicht ganz durchgesetzt.
Auch bei Lebensmittel
die für Diabetiker vorgesehen sind, muß der Kohlenhydratgehalt
des Lebensmittels in BE (Broteinheiten) angegeben sein.
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