Die Nährstoffzusammensetzung
 
In bestimmten Fällen ist die Angabe des Brennwertes allerdings zwingend vorgeschrieben.
Lebensmittel die einen bestimmten diätetischen Zweck haben, also z.B. Diät-Lebensmittel die zur Gewichtsreduktion gedacht sind, unterliegen der Diätverordnung, die u.a. die Angabe des Brennwertes vorsieht. Die Angabe kann in Form von kcal (Kilokalorien) oder kj (Kilojoule) erfolgen. Kj ist eigentlich die rechtlich gültige Einheit, hat sich aber immer noch nicht ganz durchgesetzt.
Auch bei Lebensmittel die für Diabetiker vorgesehen sind, muß der Kohlenhydratgehalt des Lebensmittels in BE (Broteinheiten) angegeben sein.
 
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