Das Mindesthaltbarkeitsdatum
Lebensmittel die kein Mindesthaltbarkeitsdatum ausweisen müssen, sind:
- frisches Obst oder Gemüse
- Wein, Likörwein, Schaumwein oder ähnliche Erzeugnisse
- Getränke mit einem Alkoholgehalt über 10%
- Backwaren, die normalerweise innerhalb von 24 Stunden nach der Herstellung verzehrt werden.
- Essig, Salz, Zucker, Zuckerwaren, Kaugummi und Speiseeis in Portionspackungen
Lebensmittel, die in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblich sind, also nach sehr
kurzer Zeit eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen,
werden statt durch das Mindesthaltbarkeitsdatum, mit einem Verbrauchsdatum
gekennzeichnet. Ein Beispiel ist Hackfleisch.
Gegebenenfalls kann das Haltbarkeitsdatum auch an eine besondere Aufbewahrung
des Lebensmittels gebunden sein. Dies ist z.B. bei Tiefkühlware der Fall. Hier ist das Mindesthaltbarkeitsdatum an die Lagerung bei -18°C
gekoppelt.
Bei Getränke, die mehr als 1,2 Vol% Alkohol enthalten, muß der Alkoholgehalt angegeben sein.
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