Die Verkehrsbezeichnung
des Lebensmittels
Die Verkehrsbezeichnung
eines Lebensmittels ist rechtlich die Bezeichnung unter der das Lebensmittel
in Verkehr gebracht wird.
Ein Lebensmittel
darf auch unter der rechtmäßigen Bezeichnung die es in einem
anderen EG-Ursprungsland hat, vermarktet werden. Dies ist oft bei Fertiggerichten
(z.B. Nasi Goreng) der Fall.
Die Erlaubnis zur
Vermarktung unter einer solchen Verkehrsbezeichnung entbindet den Hersteller
natürlich nicht von der Pflicht, die Zutatenliste ebenfalls auf der
verpackung abzudrucken.