Die Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels
 
Die Verkehrsbezeichnung eines Lebensmittels ist rechtlich die Bezeichnung unter der das Lebensmittel in Verkehr gebracht wird.
Ein Lebensmittel darf auch unter der rechtmäßigen Bezeichnung die es in einem anderen EG-Ursprungsland hat, vermarktet werden. Dies ist oft bei Fertiggerichten (z.B. Nasi Goreng) der Fall.
Die Erlaubnis zur Vermarktung unter einer solchen Verkehrsbezeichnung entbindet den Hersteller natürlich nicht von der Pflicht, die Zutatenliste ebenfalls auf der verpackung abzudrucken.